sind leider nicht selbstverständlich. Bitte beachten Sie, dass die Berufsbezeichnung "Yogalehrer" oder "Qigong-Lehrerin" nicht geschützt ist.
Jeder kann sich selbst so bezeichnen - auch ohne jegliche Ausbildung.
Die Krankenkassen weisen, nicht ohne Grund, ihre Versicherten ausdrücklich darauf hin, einen Kurs nur dann zu besuchen, wenn dessen KursleiterIn eine mindestens 2-jährige solide Ausbildung zum Yogalehrer / Qigong-Lehrer vorweisen kann.
Yogalehrerin BDY/EYU
Entspannungspädagogin BTB
Seminarleiterin für Autogenes Training und progressive Muskelrelaxation
Wildnispädagogin
Kursleitung:
Yoga für Anfänger & Fortgeschrittene
Yoga INTENSIV
Yoga für Frauen
Yoga für Schwangere
Yoga für Mutter & Baby
Workshop Beckenboden-Kraft
Green Yoga / Wald-Yoga
Jura- und Theologie-Studium in Freiburg und Heidelberg
Qigong-Lehrer
Entspannungspädagoge BTB
Karate-Lehrer, 6. Dan
Kursleitung:
Qigong